Damit sich die Situation nicht verschärft, ruft der Kantonale Führungsstab die Bevölkerung zum Wassersparen auf. Wegen der nach wie vor bestehenden Trockenheit und hohen Waldbrandgefahr, ist weiterhin grosse Sorgfalt geboten. Neu gilt zusätzlich zum Feuerverbot im Wald und an Waldrändern ein Feuerverbot im Offen- und Kulturland. Die Waldbrandgefahr bleibt aktuell auf Gefahrenstufe 4 (gross).
Im Kanton Basel-Landschaft gelten aktuell folgende Massnahmen:
- Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 50 Meter). Neu ebenfalls verboten ist es im Offen- und Kulturland Feuer zu entfachen.
- Es ist verboten, brennende Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Das Steigenlassen von "Himmelslaternen / Heissluftballonen" ist generell verboten.
- Das Abbrennen von jeglichen Feuerwerkskörpern ist verboten.
- Höhen-Feuer sind verboten.
- Das Entnehmen von Wasser für den Gemeingebrauch ist verboten. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne aus öffentlichen Gewässern.