Allgemein

Vertrag Vereinbarung zur Übernahme der Verwaltungstätigkeiten der Einwohnergemeinde Nusshof durch die Einwohnergemeinde Wintersingen ist nichtig

Datum
22.06.2023

Aufgrund eines Verfahrensfehlers an der Einwohnergemeindeversammlung Nusshof ist der Vertrag über die Vereinbarung der Verwaltungstätigkeiten der Einwohnergemeinde Nusshof durch die Einwohnergemeinde Wintersingen nichtig und muss in Nusshof wie auch in Wintersingen wiederholt werden. Verträge dürfen nur angenommen oder abgelehnt werden, Änderungsanträge dürfen nicht gestellt werden. Korrekt hätte ein Rückweisungsantrag gestellt werden müssen. Die Gemeinde Nusshof wird dafür im September eine Einwohnergemeindeversammlung durchführen. Die Gemeinde Wintersingen wird den Vertrag dem Souverän an der Einwohnergemeindeversammlung im Dezember erneut vorlegen. 

Adresse

Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 64
4451 Wintersingen

Kontakt

Tel.: 061 976 96 50
Fax: 061 976 96 51
gemeinde@wintersingen.ch

Öffnungszeiten

Schalterstunden
Montag   18.00 - 19.30 Uhr
Mittwoch 09.00 - 11.00 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.