Allgemein

Planauflage Arbeiten in der amtlichen Vermessung

Datum
29.10.2018

Neben der laufenden Nachführung, Erneuerungen und Ersterhebungen (AV93) hat in der amtlichen Vermessung in den letzten Jahren eine Vielzahl von weiteren Arbeiten stattgefunden. Dabei handelt es sich insbesondere um die Aufteilung der Gebäude gestützt auf dem Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) und um die periodische Nachführung von Gegenständen der Erdoberfläche, bei welchen kein Meldewesen für die Änderung besteht (Wald, Flurwege, Fliessgewässer und dergleichen).

Gestützt auf Art. 28 der Verordnung über die Amtliche Vermessung (VAV vom 18.11.1992) werden folgende Bestandteile der Daten der amtlichen Vermessung öffentlich aufgelegt:

  • Plan für das Grundbuch
  • Erläuterung der Bestandteile darin

Der Plan für das Grundstück beinhaltet die vorschriftsgemässe und harmonisierte Bestandteile der amtlichen Vermessung (Fixpunkte, Grundstücke, Bodendeckung, Einzelobjekte, Nomenklautur, etc.) Die Erläuterung der Bestandteile enthält je Grundstück Angaben über die Fläche, die Gebäude mit Adresse und die weiteren Bodendeckungsarten sowie über den Flurnamen.

Die Daten liegen für jedermann im kantonalen Geoinformationssystem GeoView BL auf. Die Wegleitung zur Grundstückbeschreibung dazu befindet sich in:

www.agi.bl.ch -> Weitere Informationen

Die Anzeige dauert zwischen 10. November bis 7. Dezember 2018. Bei Fragen oder Anmerkungen dazu wende man sich an das Amt für Geoinformation (061 552 56 73 oder geoinformation@bl.ch).

Nach Abschluss des Anzeigeverfahrens werden Grundbuchamt und Gemeinde diese Ergebnisse in ihren Akten nachtragen.


Amt für Geoinformation

Adresse

Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 64
4451 Wintersingen

Kontakt

Tel.: 061 976 96 50
Fax: 061 976 96 51
gemeinde@wintersingen.ch

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