Im letzten Jahr hatte das Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die Einführung einer biometrischen Identitätskarte per Ende 2026 beabsichtigt. Ein definitives Datum ist allerdings noch nicht bekannt.
Die Ausstellung der biometrischen Identitätskarte wird ausschliesslich durch die kantonalen Passstellen am Hauptstandort in Liestal und an der Aussenstelle in Basel-Stadt erfolgen. Die Rechtslage auf Bundesstufe lässt keine Delegation dieser Aufgabe an die Gemeinden zu und eine diesbezügliche Änderung ist auch nicht geplant.
Nebst einem höheren Sicherheitsniveau garantiert die biometrische Identitätskarte langfristig, dass Schweizer Bürgerinnen und Bürger ohne Einschränkung innerhalb der EU reisen können. Sie kann einzeln oder in Kombination mit einem Pass bezogen werden und unterscheidet sich preislich nicht von der Identitätskarte ohne biometrische Daten.
Das Bundesrecht sieht zudem auch weiterhin die Möglichkeit vor, Identitätskarten ohne biometrische Daten auszustellen. Dies primär für die Verwendung innerhalb der Schweiz. Diese Ausstellung würde weiterhin in der Aufgabe der Gemeinde liegen. Die Gemeinde Wintersingen sieht jedoch davon ab und wird nach Einführung der biometrischen ID keine Anträge für Identitätskarten mehr entgegennehmen.
