Allgemein

Genehmigung Reglement über die Organisation der Sozialhilfe

Datum
24.03.2025

Das an der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Dezember 2024 beschlossene Reglement über die Organisation der Sozialhilfe der Einwohnergemeinde Wintersingen wurde von der Finanz- und Kirchendirektion des Kantons Basel-Landschaft durch Beschluss vom 13.03.2025 genehmigt. 

Das Reglement wurde rückwirkend auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. 

Sie finden das entsprechende Reglement hier auf unserer Webseite im Online-Schalter.

Adresse

Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 64
4451 Wintersingen

Kontakt

Tel.: 061 976 96 50
Fax: 061 976 96 51
gemeinde@wintersingen.ch

Öffnungszeiten

Schalterstunden
Montag   18.00 - 19.30 Uhr
Mittwoch 09.00 - 11.00 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.