Der Gemeinderat stellt fest, dass innert der dreitägigen Beschwerdefrist gemäss § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte gegen die Urnenwahl vom 13.06.2021 kein Rechtsmittel ergriffen worden ist. Gestützt auf § 15 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über die politischen Rechte, hat der Gemeinderat die Gemeindewahlen vom 13.06.2021 an seiner Sitzung vom 21.06.2021 erwahrt. Gewählt wurden:
In das Wahlbüro:
- Bayer Stephanie 243 Stimmen
In die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission:
- Wyss Chiara 167 Stimmen
für den Rest der Amtsperiode bis zum 30.06.2024.
Der Gemeinderat gratuliert Stephanie Bayer und Chiara Wyss und dankt ihnen für das Engagement im Dienste der Gemeinde.