Frühling

 

Feuerungskontrolle

Die Vogel Kaminfeger AG übernimmt ab dem 01.01.2020 die amtlichen Feuerungskontrollen in der Gemeinde Wintersingen.

Gemäss den gesetzlichen Vorschriften müssen alle Oelfeuerungsanlagen im Laufe einer zweijährigen Kontrollperiode auf das Einhalten der Emissionsvorschriften hin überprüft werden. Werden die Grenzwerte nicht eingehalten, muss die Anlage einreguliert oder nötigenfalls saniert oder ersetzt werden. Die Gemeinde ist gemäss kantonaler Verordnung verpflichtet, die Feuerungskontrolle zu organisieren.

Sie haben folgende Möglichkeiten, die Kontrolle Ihrer Heizung durchführen zu lassen:

  1. Durchführung der Messungen durch den amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde Wintersingen, Herr Dominique Vogel
  2. Durchführung der Messungen durch die von Ihnen beauftragte Servicefirma. Der Feuerungskontrolleur der Servicefirma, der die Messungen durchführt muss dabei die Anforderungen nach § 8 der kantonalen Verordnung über die Oel- und Gasfeuerungskontrolle der Gemeinden erfüllen. Zur Deckung des administrativen Aufwands wird eine Gebühr für Messungen durch Servicefirmen von CHF 44.-- (exkl. MwSt) erhoben.

Vor Beginn der nächsten 2-jährigen Kontrollperiode werden Sie direkt von der Vogel Kaminfeger AG angeschrieben und gebeten, die gewählte Variante mitzuteilen.

Holzfeuerungskontrolle

Der Regierungsrat hat per 01.01.2023 die Änderung und Inkraftsetzung der Verordnung über die Feuerungskontrollen in den Gemeinden beschlossen. Gemäss Luftreinhalte-Verordnung (LRV) müssen bei Holz-Zentralheizungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 Kilowatt (kW) alle 4 Jahre die Emissionen von Kohlenmonoxid (CO) gemessen werden. Davon ausgenommen sind Holz-Einzelherde und Holz-Einzelraumfeuerungen. Darunter fallen Kochherde, Kachelöfen und Cheminées. Bei diesen Feuerungen findet alle zwei Jahre eine visuelle Kontrolle statt. Bei Einzelraum-Holzfeuerungen, die nur in einem beschränkten Umfang in Betrieb stehen, kann auf die Kontrolle verzichtet werden. 

Der Gemeinderat hat die Holzfeuerungskontrolle an die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle delegiert. 

Kontakt Feuerungskontrolle

Vogel Kaminfeger AG
Dominique Vogel

Hauptsitz:
Hohestrasse 230
4104 Oberwil

Filiale Augst:
Giebenacherstrasse 30
4302 Augst

Tel.: 061 401 24 49
Natel: 079 330 08 28

info@vogel-kaminfeger.ch

Holzfeuerungskontrolle

VFKRBL
c/o Geschäftsstelle Feuerungskontrolle
Basel-Landschaft
Postfach
4127 Birsfelden

info@gfkbl.ch 
 

Adresse

Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 64
4451 Wintersingen

Kontakt

Tel.: 061 976 96 50
Fax: 061 976 96 51
gemeinde@wintersingen.ch

Öffnungszeiten

Schalterstunden
Montag   18.00 - 19.30 Uhr
Mittwoch 09.00 - 11.00 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.