Allgemein

Genehmigung Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen

Datum
16.12.2024

Das, an der Einwohnergemeindeversammlung vom 18. Juni 2024 beschlossene Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen der Einwohnergemeinde Wintersingen, wurde von der Finanz- und Kirchendirektion des Kantons Basel-Landschaft durch Beschluss vom 09.12.2024 genehmigt. 

Das Reglement wurde rückwirkend auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt

Adresse

Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 64
4451 Wintersingen

Kontakt

Tel.: 061 976 96 50
Fax: 061 976 96 51
gemeinde@wintersingen.ch

Öffnungszeiten

Schalterstunden
Montag   18.00 - 19.30 Uhr
Mittwoch 09.00 - 11.00 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.