Allgemein

Frühe Sprachförderung – ein Schlüssel zum Erfolg für alle Kinder im Kanton Basel-Landschaft

Datum
05.12.2024

Ab Januar 2025 findet im Kanton Basel-Landschaft jährlich eine flächendeckende Sprachstanderhebung statt. Alle Kinder, die im darauffolgenden Jahr (erstmalig im August 2026) in den Kindergarten kommen, werden vom Kanton angeschrieben. 

Das seit dem 1. September 2024 geltende Sprachfördergesetz verpflichtet alle Eltern, einen Fragebogen auszufüllen, um den Sprachstand ihres Kindes zu ermitteln. Die Erhebung ist keine Bewertung, sondern dient Eltern und Gemeinden als Orientierungshilfe, um den Sprachförderbedarf rechtzeitig zu erkennen und alle Kinder bestmöglich fördern zu können. 

Falls Sie Fragen zur Sprachstanderhebung haben, können Sie sich an Manuela Hofbauer, Koordinatorin Frühe Sprachförderung BL, wenden. Für alle übrigen Fragen zur frühen Sprachförderung wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung Wintersingen. 

 

Adresse

Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 64
4451 Wintersingen

Kontakt

Tel.: 061 976 96 50
Fax: 061 976 96 51
gemeinde@wintersingen.ch

Öffnungszeiten

Schalterstunden
Montag   18.00 - 19.30 Uhr
Mittwoch 09.00 - 11.00 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.