Der Gemeinderat stellt fest, dass innert der dreitägigen Beschwerdefrist gemäss § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte gegen die Urnenwahl vom 22.09.2024 kein Rechtsmittel ergriffen worden ist. Gestützt auf § 15 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über die politischen Rechte, hat der Gemeinderat die Gesamterneuerungswahl vom 22.09.2024 an seiner Sitzung vom 07.10.2024 erwahrt.
In die Sozialhilfebehörde Wintersingen für die Amtsperiode vom 01.01.2025 – 31.12.2028 wurden gewählt:
- Birlin Ursula: 151 Stimmen
- Bürgi Nicole: 149 Stimmen
- Roth Daniel: 152 Stimmen
Absolutes Mehr: 77
Für das noch nicht gewählte 4. Mitglied findet die Nachwahl am 24.11.2024 statt.
Der Gemeinderat gratuliert herzlich zur Wahl und wünscht viel Freude an dieser Tätigkeit.