Allgemein

Erwahrung der Gesamterneuerungswahl vom 22.09.2024

Datum
10.10.2024

Der Gemeinderat stellt fest, dass innert der dreitägigen Beschwerdefrist gemäss § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte gegen die Urnenwahl vom 22.09.2024 kein Rechtsmittel ergriffen worden ist. Gestützt auf § 15 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über die politischen Rechte, hat der Gemeinderat die Gesamterneuerungswahl vom 22.09.2024 an seiner Sitzung vom 07.10.2024 erwahrt. 

In die Sozialhilfebehörde Wintersingen für die Amtsperiode vom 01.01.2025 – 31.12.2028 wurden gewählt: 

  • Birlin Ursula: 151 Stimmen 
  • Bürgi Nicole: 149 Stimmen 
  • Roth Daniel:  152 Stimmen

Absolutes Mehr: 77

Für das noch nicht gewählte 4. Mitglied findet die Nachwahl am 24.11.2024 statt.

Der Gemeinderat gratuliert herzlich zur Wahl und wünscht viel Freude an dieser Tätigkeit.

Adresse

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4451 Wintersingen

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Tel.: 061 976 96 50
Fax: 061 976 96 51
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