Allgemein

Erwahrung der Gemeindewahl vom 19. November 2023

Datum
05.12.2023

Der Gemeinderat stellt fest, dass innert der dreitägigen Beschwerdefrist gemäss § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte gegen die Urnenwahl vom 19.11.2023 kein Rechtsmittel ergriffen worden ist. Gestützt auf § 15 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über die politischen Rechte, hat der Gemeinderat die Ersatzwahl vom 19.11.2023 an seiner Sitzung vom 04.12.2023 erwahrt. In den Schulrat der Kreisschule Nusshof-Wintersingen wurde gewählt:

  • Pascal Roth  :  102 Stimmen

Absolutes Mehr:  57

Der Gemeinderat gratuliert herzlich zur Wahl und wünscht viel Freude an dieser Tätigkeit

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4451 Wintersingen

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