Allgemein

Erwahrung der Gemeindewahl vom 18. Juni 2023

Datum
04.07.2023

Der Gemeinderat stellt fest, dass innert der dreitägigen Beschwerdefrist gemäss § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte gegen die Urnenwahl vom 18.06.2023 kein Rechtsmittel ergriffen worden ist. Gestützt auf § 15 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über die politischen Rechte, hat der Gemeinderat die Ersatzwahl vom 18.06.2023 an seiner Sitzung vom 03.07.2023 erwahrt. In die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission Wintersingen wurde gewählt:

  • Reto Schaffner:                   164 Stimmen

Absolutes Mehr:                       89

Der Gemeinderat gratuliert herzlich zur Wahl und wünscht viel Freude an dieser Tätigkeit.

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4451 Wintersingen

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