Allgemein

Covid-19-Verordnung: Masken und Testpflicht in Einrichtungen mit gefährdeten Personen bleibt vorerst bestehen

Datum
05.04.2022

Im Kanton Basel-Landschaft bleibt die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske für Mitarbeitende und Besuchende in Spitälern, Kliniken, Alters- und Pflegeheime sowie Heimen, Tages- und Werkstätten der Behindertenhilfe vorerst bestehen, ebenso die Pflicht zur Teilnahme am "Breiten Testen Baselland" für Mitarbeitende von Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie von Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Adresse

Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 64
4451 Wintersingen

Kontakt

Tel.: 061 976 96 50
Fax: 061 976 96 51
gemeinde@wintersingen.ch

Öffnungszeiten

Schalterstunden
Montag   18.00 - 19.30 Uhr
Mittwoch 09.00 - 11.00 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.