Allgemein

Brut- und Setzzeit beginnt - Leinenpflicht!

Datum
27.03.2023

Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit der Geburt und Aufzucht der Jungtiere in Wald und Feld. Vom 1. April bis 31. Juli gilt deshalb zu deren Schutz die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde. Aus Rücksicht auf die Wildtiere soll möglichst auf störende Aktivitäten in sensiblen Gebieten verzichtet werden. Auch gilt es, die Dämmerung und Nacht den Tieren im Wald zu überlassen.

Im Frühling bekommen die Tiere ihren Nachwuchs und brauchen besondere Rücksicht. Sie sind trächtig oder mit der Brut und Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt. Gerade Waldränder sind ein äusserst sensibler und wichtiger Lebensraum für bodenbrütende Vögel, Rehkitze und Junghasen. Zum Schutz der Wildtiere gilt deshalb im Wald und am Waldrand vom 1. April bis am 31. Juli die Leinenpflicht für Hunde. Aber nicht nur die Tiere brauchen Schutz: Die jungen Blumen, Kräuter und Bäumchen, die neben den Wegen spriessen, sind sehr trittempfindlich. Die Waldbesucherinnen und -besucher werden deshalb gebeten, auf den Wegen zu bleiben, Waldränder zu meiden und die Dämmerungs- und Nachtzeiten den Tieren im Wald zu überlassen. In Wildruhegebieten gilt dieser Schutz ganzjährig.

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