Allgemein

Aufhebung Feuerverbot

Datum
05.09.2022

Nach einer Lagebeurteilung hat der Kantonale Führungsstab Basel-Landschaft das gültige Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben. Angesichts der immer noch erheblichen Waldbrandgefahr (Stufe 3) und trotz Aufhebung des Feuer- und Feuerwerksverbots wird die Bevölkerung gebeten, im Umgang mit Feuer nach wie vor grosse Vorsicht walten zu lassen.

Der Kantonale Führungsstab empfiehlt deshalb, sich an diese Grundsätze zu halten:

  • Informieren Sie sich über die lokale Gefahrensituation, bevor Sie im Freien ein Feuer entfachen.
  • Benutzen Sie beim Grillieren ausschliesslich fest eingerichtete Feuerstellen oder Cheminées.
  • Lassen Sie Feuerstellen und Cheminées nie unbeaufsichtigt und verlassen Sie diese erst nach vollständigem Löschen der Glut.
  • Halten Sie beim Feuern/Grillieren einen genügend grossen Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien ein.
  • Beachten Sie den Funkenwurf und die Windverhältnisse. Entfachen Sie bei starkem Wind kein Feuer.
  • Nach wie vor sollten Zigaretten, Raucherwaren und Streichhölzer nicht sorglos weggeworfen werden.
  • Halten Sie präventiv Löschmittel (Wasser, Feuerlöscher usw.) bereit.

Das vom Amt für Umweltschutz und Energie verfügte Wasserentnahmeverbot zum Gemeingebrauch wird ebenfalls aufgehoben.

Adresse

Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 64
4451 Wintersingen

Kontakt

Tel.: 061 976 96 50
Fax: 061 976 96 51
gemeinde@wintersingen.ch

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Mittwoch 09.00 - 11.00 Uhr

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