Datum
15.09.2025
Alle im Kanton Basel-Landschaft wohnhaften Schiesspflichtigen, die im Jahr 2025 das obligatorische Programm nicht oder nicht vollständig in einem anerkannten Schiessverein geschossen haben, erhalten hiermit vom Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Schiesswesen, den Befehl einzurücken am Samstag, 22. November 2025, Schiessanlage Lachmatt in Pratteln, 08.30 – 11.30 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr.
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