Mangels beschlussreifer Traktanden, entfällt die für Dienstag, 8. September 2026, vorgesehene Einwohnergemeindeversammlung.
Mangels beschlussreifer Traktanden, entfällt die für Dienstag, 8. September 2026, vorgesehene Einwohnergemeindeversammlung.
Für die Belagsarbeiten wird die Hauptstrasse Wintersingen Richtung Magden in der Woche vom 07.-12.09.2026 vollständig gesperrt.
Weitere Informationen folgen
Auf Grund der anhaltenden Trockenheit und den fehlenden Niederschlägen führen viele Bäche im Kanton Basel-Landschaft kaum noch Wasser. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab (KFS) per 31. Juli 2026, ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft mit Ausnahme vom Rhein und Teilen der Birs. Das Verbot gilt für Menschen und Haustiere.
Vorsicht im Wald: Aufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter Trockenstress und es muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbesuchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.
Bestehende Massnahmen bleiben weiterhin gültig.
Die ausbleibenden Niederschläge und warmen Temperaturen haben die Trockenheit im
Kanton Basel-Landschaft weiter verschärft. Im Kantonsgebiet gilt neu die höchste Gefah-
renstufe 5 (sehr grosse Gefahr) für Waldbrand. Deshalb verfügt der Kantonale Führungs-
stab (KFS) per 24. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Freien – das Feuerver-
bot umfasst neu somit auch das Offenland und das Siedlungsgebiet.
Allgemeine Lage
Mit Verfügungen vom 25., 29. Juni, 3., 13. und 16. Juli 2026 hat der Kanton Basel-Landschaft di-
verse Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt ergriffen. Die anhaltende Tro-
ckenheit und die fehlenden Niederschläge haben die Brandgefahr auch im Siedlungsgebiet weiter
erhöht. Neu gilt im Kanton Basel-Landschaft die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5 (sehr grosse
Gefahr). Aufgrund der vorliegenden Prognosen muss zudem mit einer weiteren Verschärfung der
Lage gerechnet werden.
Neue zusätzliche Massnahme
Aufgrund der geschilderten Lage verfügt der Kanton Basel-Landschaft per 24. Juli 2026, 12.00
Uhr, bis auf Widerruf folgende zusätzliche Massnahme:
Vorsicht im Wald
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter Trockenstress und es muss mit
spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbe-
suchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.
Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)
Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 64
4451 Wintersingen
Tel.: 061 976 96 50
Fax: 061 976 96 51
gemeinde@wintersingen.ch
Schalterstunden
Montag 18.00 - 19.30 Uhr
Mittwoch 09.00 - 11.00 Uhr
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.