Allgemein

Wanderschafherde im Winter 2017/2018

Datum
13.11.2017

Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Basel-Landschaft hat gemäss Art. 33 der Eidg. Tierseuchenverordnung die Bewilligung zum Treiben einer Wanderschafherde an Tanner Roger und Karl, Schäferei, Schneisingen, für höchstens 600 Tiere im Zeitraum zwischen 15.11.2018 - 15.03.2018 erteilt. Die Schafherde kann auf ihrer Wanderung auch den Bann Wintersingen durchqueren. Das Weiden, Stationieren und Lagern im Walde ist strengstens verboten. Grundbesitzern steht das Recht zu, ihr Gebiet für die Wanderung zu sperren.

Adresse

Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 64
4451 Wintersingen

Kontakt

Tel.: 061 976 96 50
Fax: 061 976 96 51
gemeinde@wintersingen.ch

Öffnungszeiten

Schalterstunden
Montag   18.00 - 19.30 Uhr
Mittwoch 09.00 - 11.00 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.