Allgemein

Waldbrandgefahr neu auf Stufe 3 (erheblich). Bedingtes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern

Datum
06.08.2020

Aufgrund der Niederschläge der vergangenen Tage wurde die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft neu beurteilt und von gross auf erheblich reduziert (neu Waldbrandgefahrenstufe 3). Per Mittwoch, 5. August 2020, 12.00 Uhr wird das verhängte absolute Feuerverbot gelockert und ein bedingtes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern verfügt.

Adresse

Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 64
4451 Wintersingen

Kontakt

Tel.: 061 976 96 50
Fax: 061 976 96 51
gemeinde@wintersingen.ch

Öffnungszeiten

Schalterstunden
Montag   18.00 - 19.30 Uhr
Mittwoch 09.00 - 11.00 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.