Allgemein

Baugewerbe; Situationsbezogene Anwendung der kantonalen und kommunalen Lärmschutzverordnung

Datum
06.04.2020

Die Bauunternehmer möchten ihr Personal vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus optimal schützen und deshalb als zusätzliche Schutzmassnahme auch die Pausen staffeln. Die Staffelung der Pausen bedeutet aber auch, dass jeweils ein Teil der Baustellenteams über die Mittagszeit weiterarbeitet. Diese Massnahmen können ergriffen werden, wenn Einschränkungen für Arbeiten über Mittag, wie z.B. über kantonale oder kommunale Verordnungen über Lärmschutz sistiert bzw. so angewandt werden, dass die erwähnte Schutzmassnahme möglich ist.

Adresse

Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 64
4451 Wintersingen

Kontakt

Tel.: 061 976 96 50
Fax: 061 976 96 51
gemeinde@wintersingen.ch

Öffnungszeiten

Schalterstunden
Montag   18.00 - 19.30 Uhr
Mittwoch 09.00 - 11.00 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.